Abrechnung von Bauleistungen
Stand 2002
Unter Mitwirkung von Gläubiger und Schuldner erarbeitete Feststellungen von Rechnungsergebnissen sind Abrechnungen.
In der Regel wird ein gemeinsames Aufmaß erstellt. Die ermittelten Mengen werden dann mit den vertraglich vereinbarten Einheitspreisen multipliziert.
Die VOB/B regelt Fristen, Form und Inhalte von Abrechnungen.
§ 15 VOB/B regelt die Abrechnung von Stundenlohnarbeiten.
DIN 1356 beschreibt Abrechnungszeichnungen.
Die Abrechnungsregel enthält Vorschriften für die Abrechnung. Ein Beispiel für zusätzliche Abrechnungsregeln ist die "Sammlung der Regelungen für die elektronische Bauabrechnung" (REB).
REB Regelungen für die elektronische Bauabrechnung. Die Sammlung REB wird von der Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen erstellt.