Bauwirtschaft
Die Bauwirtschaft
Unternehmen der Bauindustrie sind zur Zwangsmitgliedschaft in der Industrie und Handelskammer (IHK) verpflichtet, Unternehmen des Bauhandwerkes sind zur Zwangsmitgliedschaft in der Handwerkskammer verplichtet (In die Handwerksrolle eingetragen). Alle Betriebe müssen Mitglieder in den Bauberufsgenossenschaften bzw. Tiefbauberufsgenossenschaften sein.
Bei einem Bauunternehmer handelt es sich um eine rechtliche Einheit, bei einem Baubetrieb um eine organisatorische oder technische Einheit. Bauunternehmer sind in der Regel Auftragnehmer eines Bauherren, man unterscheidet Hauptunternehmer und Generalunternehmer.
Wirtschaftsformen
Juristische Personen sind:
- Kapitalgesellschaften
- Genossenschaften
- nichtkapitalistische Körperschaften
- Mischformen
Öfentlich-rechtliche Organisationen
Selbständige öffentlich-rechtliche Organisationen
Gebietskörperschaften sind Landkreise und Kommunen, Personalkörperschaften sind z.B. die IHK, Berufsgenossenschaften.
Anstalten des öffentlichen Rechtes haben keine Mitglieder, sie führen bestimmte öffentliche Aufgaben aus (Rundfunkanstalten, Landeszentralbanken, usw.).
Unselbständige öffentlich-rechtliche Organisationen
- Öffentlich-rechtliche Eigenbetriebe (Städtische Wasserwerke, usw.)
- Regiebetriebe (Städtische Feuerwehr, Theater, usw.)
Verbände
Verbände mit freiwilliger Mitgliedschaft
- VBI Verband Beratender Ingenieure e.V.
- VUBI Verband unabhängig beratender Ingenieurfirmen e.V.
- INGEWA Ingenieurverband Wasser- und Abfallwirtschaft e.V.
Ingenieurbüros
Führen Gutachten, Beratung, Planung, Ausschreibung und Vergabe, Bauleitung und Abrechnung aus.
Zu unterscheiden sind Ingenieurbros für:
- Baustatik und konstruktiven Ingenieurbau
- Bodenmechanik und Grundbau
- Straßenbau und Verkehrstechnik
- Vermessungstechnik
- Wasserwirtschaft
- Siedlungswasserwirtschaft
- Abfalltechnik
- Wasserbau
Ingenieurbüros unterliegen der Zwangsmitgliedschaft in der Ingenieurkammer der beratenden lngenieure.
DVA Deutscher Verdingungsausschuß�f¨r Bauleistungen
Ca. 45% der Kosten im Baugewerbe sind Personalkosten.
Das Bauhauptgewerbe ist für Rohbauten zustädig.
Das Baunebengewerbe ist mit dem Ausbau beschätigt.
Unternehmenszusammenschlüsse für die Bauausführung
Zur Angebotsabgabe Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft, im Zuschlagsfalle Bildung einer ARGE oder eines Konsortiums.
ARGE
Arbeitsgemeinschaft, horizontal gegliedert, alle Mitglieder sind gleichberechtigt. Vertraglich als GbR festgelegt.
Konsortium
Auch eine GbR, im Gegensatz zur ARGE jedoch vertikal gegliedert - es werden einzelne Fachlose vergeben.