Interaktiver Fragenkatalog zur Baubetriebslehre
Stand 2000
Bei beschränkter Ausschreibung
sind nach VOB in der Regel nur 2-5 leistungsfäige
Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Bei beschränkter Ausschreibung sind regional ansässige Unternehmen bevorzugt zu
berücksichtigen.
Private Bauherren können immer beschränkt ausschreiben.
Die öffentliche Hand darf nach VOB Projekte unter 100.000 EUR
Auftragssumme generell beschränkt ausschreiben.
Öffentliche Bauherren können
beschränkt ausschreiben, wenn die Leistung nach ihrer Eigenart nur von
einem begrenzten Kreis von Unternehmern ausgef¨hrt werden kann.
Unter zweistufigem Wettbewerb versteht man die Vorschaltung eines
öffentlichen Bieterwettbewerbes vor eine beschränkte Ausschreibung
oder vor eine füreihädige Vergabe.
Öffentliche Bauherren führen
einen Bieterwettbewerb bei jeder beschränkten Ausschreibung durch, um
die leistungsfäigsten und zuverlässigsten Bieter auszuwählen
Freihädige Vergabe wird häfig von privaten Bauherren praktiziert.
Öffentliche Bauherren können
Nachtragsaufträge füreihädig vergeben.
Bei füreihändiger Vergabe von Bauleistungen ber 1 Million Euro
m¨ssen öffentliche Bauherren einen EU-weiten Teilnahmewettbewerb
vorschalten, es sei denn, es liegt besondere Dringlichkeit vor.
Ein Blankett sind die unausgefüllten
Ausschreibungsunterlagen
In der Angebotsfürist darf der Bauherr den Bietern keine Auskünfte
erteilen, die die Baupreisermittlung betreffen.
Nach VOB ist den Bietern eine
Ortsbesichtigung der späteren Baustelle mit sachkundiger Führung zu
ermöglichen.
Die Angebotsfürist soll nach VOB möglichst 24 Werktage nicht berschreiten.
Die Angebotsfürist beginnt nach
gägiger Rechtssprechung mit dem Tag, an dem die Ausschreibungsunterlagen
dem Unternehmer zugegangen sind.
Nebenangebot = Sondervorschlag bedeutet z.B., dass der Unternehmer den
Behödenentwurf hinsichtlich Konstruktion und Baustoffen abändert,
um kostengünstiger als seine Konkurrenz anbieten zu können.
Nach VOB ist die Abgabe von
Nebenangeboten immer zulässig, es sei denn, der Bauherr hat dies
ausdrücklich untersagt.
Mengengarantie bedeutet, dass der Unternehmer nur bis zur Obergrenze der
angegebenen Leistungsmengen des Sondervorschlages zu seinen Preisen steht
Submission stammt vom lateinischen
submittere = verwerfen ab, da am Submissionstermin verspätet oder teure
Angebote verworfen werden.
Beim Submissionstermin dürfen nach VOB ausschliesslich Vertreter des
Bauherren, der Bauherr, sowie Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugegen
sein.
Nach Beginn der Angebotseröffnung,
jedoch vor ihrem Ablauf, können Bieter ihre Angebote abgeben oder
zurückziehen.
Verlesen werden bei der Submission unter anderem die Angebotssumme und die
Einheitspreise.
Während der Submission wird auch
die Zusage eines Unternehmers berücksichtigt, bei für¨hzeitigem
Zuschlag einen Sonderrabatt
zu gewähren.
Nach BGB-Werkvertragsrecht kann auch ohne Beisein der Bieter submittiert
werden, so dass die Unternehmer nicht wissen, wie sie mit ihrem Angebot im
Feld der übrigen Bewerber liegen.
Der Bauherr ist nach VOB immer dazu
verpflichtet, den Zuschlag innerhalb der Zuschlagsfürist zu erteilen.
Bindefürist ist eine andere Bezeichnug für Zuschlagsfürist
Die Zuschlagsfürist soll nach VOB nicht
mehr als 24 Werktage betragen. Eine Verlägerung ist aber in
begründeten Sonderfällen möglich.
Während der Zuschlagsfürist kann sich der Bauherr nach VOB unter
anderem beim Bieter ber die Kalkulationsgrundlage der angebotenen
Einheitspreise informieren
Nach VOB kann der Bauherr während
der Zuschlagsfürist ber Preisnachlaß wegen erhöhter
Ausführungsmengen verhandeln.
Für die Auftragserteilung gengt nach VOB eine mündliche Mitteilung
Eine schriftliche Auftragsbestäigung
seitens des Unternehmers auf dessen Briefpapier mit Firmenstempel und
rechtskrätiger Unterschrift ist nicht unbedingt erforderlich, aber aus
vertraglichen Gründen wünschenswert.
Entdeckt der Unternehmer Kalkulationsfehler, kann er innerhalb der
Zuschlagsfürist vom Angebot zurücktreten.
Eine besondere zusätzliche
Vertragsurkunde kann bei der Vergabe erforderlich werden, wenn z.B. bei
Vertragsverhandlungen besondere Baustoffbezugsquellen vereinbart wurden.
Nach VOB sind Angebote von der Wertung auszuschließen, wenn der
Einheitspreis einer Position unleserlich ist.
Nach VOB sind Angebote von der Wertung
auszuschließen, wenn der Bieter in den zusätzlichen
Vertragsbedingungen einen Satz abgeändert hat.
Nach VOB sind Angebote von der Wertung auszuschließen, wenn mehrere
Rechenfehler im Angebot auftauchen, so daß die Angebotssumme
gegenüber den Einheitspreisen zu niedrig ist.
Nach VOB sind Angebote von der Wertung
auszuschließen, wenn das Angebot eindeutig nicht kostendeckend ist.
Einheitspreisverträge sind im Bauwesen der Regelfall, weil bei vielen
Teilleistungen im Ausschreibungsstadium die genauen Mengen nicht festliegen.
Bei Mengenänderungen von mehr als
10% gegenber der Ausschreibung, kann nach VOB auf Verlangen eines der
beiden Vertragspartner ein neuer Einheitspreis verhandelt werden.
Einheitspreise sind bei länger dauernden Projekten grundsätzlich
immer der Lohn- und Stoffpreisentwicklung anzupassen (Lohn- und
Stoffpreisgleitklausel).
Pauschalverträge kommen nach VOB in
Betracht, wenn es sich um zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht
eindeutig bestimmbare Bauleistungen handelt.
Pauschalverträge werden häufig in Verbindung mit einer
funktionalen Leistungsbeschreibung abgeschlossen.
Die Kalkulation gestaltet sich bei
Pauschalverträgen besonders einfach.
Stundenlohnverträge werden häufig in Verbindung mit
Einzelpreis-Verträgen abgeschlossen, um eine Abrechungsgrundlage für
kleinere Bauleistungen zu haben.
Der Erstattungssatz für Lohnkosten
kann nach VOB entsprechend den jeweils gültigen Tarifen und
Sozialkosten während der Bauausführung festgelegt werden.
Der Bauherr muß Stundenlohnzettel nach deren Zugang innerhalb von
6 Werktagen entweder genehmigen oder schriftlich Einwand erheben.
Selbstkostenerstattungsverträge
kommen nach VOB bei größeren Baumaßnahmen infrage, wenn
für Unternehmer aus verschiedenen Gründen im Angebotsstadium eine
einwandfüreie Preisermittlung nicht möglich ist.
Selbstkostenerstattungsverträge werden von privaten Bauherren gerne
angewandt, weil hierbei die Baupreisverordnung zum Tragen kommt.
Abrechnungsgrundlage für
Bauleistungen ist zun�hst immer das örtliche Aufmaß. Falls
entsprechende Zeichnungen vorliegen, können auch diese für die
Mengenermittlung herangezogen werden.
Bei den REB handelt es sich um eine Formelsammlung für die
elektronische Bauabrechnung.
Abschlagsrechnungen können
entsprechend dem Baufortschritt in relativ kurzen Zeitabständen (14 Tage)
gestellt werden.
F¨r Abschlagszahlungen werden
ausgeführte Mengen nur geschätzt, nach VOB könnte der Bauherr
allerdings eine prüfbare Mengenberechnung verlangen.
Teilschlußrechnungen können gestellt werden, wenn einzelne
Teilleistungen fertiggestellt sind.
Teilschluß und
Schlußechnungen erfordern immer eine vorherige Abnahme und die
Erstellung einer prüfbaren Mengenermittlung.
Schluß und Teilsschlußahlungen, die vom Unternehmer
vorbehaltlos angenommen wurden, schließen Nachforderungen
grundsätzlich aus.
Nur bei groben Abrechnungsfehlern oder
bei nicht gerechtfertigten Kürzungen der Rechnung durch den Bauherren
kann der Unternehmer auch später noch auf dem Rechtsgrundsatz der
"ungerechtfertigten Bereicherung" das ihm zustehende Geld einfordern.
Stellt der Unternehmer innerhalb bestehender Fristen keine
Schlußechnung, so kann der Bauherr selbst auf Kosten des Unternehmers
die Rechnung aufstellen.
Unter einer Sicherheitsleistung
versteht man ein Pfand in der Hand des Bauherren, das untern anderem
sicherstellen soll, daß vom Unternehmer die gesetzlichen
Unfallverhütungsvorschriften auf der Baustelle eingehalten werden und der
Bauherr von diesbezglichen Haftungsverpflichtungen freigestellt ist.
Unter Sicherheitsleistung durch Einbehalt versteht man ein Kürzen der
Absschlußahlungen, bis die vereinbarte Sicherheitssumme erreicht ist.
Die Sicherheitsleistung durch Einbehalt
eignet sich besonders gut für die Sicherstellung der
Vertragserfüllung und steht deshalb nach VOB im Vordergrund.
Nach VOB ist ist auch eine zeitlich begrenzte Sicherheitsleistung durch
Bankbürgschaft möglich
Nach VOB ist die förmliche
Abnahme der Normalfall.
Bei Hochbaumaßnahmen nimmt hierbei in der Regel die
Bauaufsichtsbehörde teil, um die Rohbau- oder Schlußbnahme
durchzuführen.
Werden bei der Abnahme mehrere
kleinere Mängel festgestellt, sollte man als Bauherr die Abnahme verweigern,
da sonst das Werk als vertragsgemäß erbracht gilt.
Eine konkludenten Abnahme kann u.a. gegeben sein, wenn der Auftraggeber
die Schlußechnung vorbehaltlos bezahlt.
Gefahrenbergang im Zusammenhang mit
Abnahme bedeutet, dass z.B. die Gefahr des Schadens durch Einbruchdiebstahl
in das Objekt vom Unternehmer auf den Bauherren bergeht.
Offensichtlich erkennbare Mängel am Werk brauchen bei der Abnahme
nicht unbedingt gerügt werden, da diesbezüglich der Unternehmer
über die gesamte Gewährleistungsfürist in Anspruch genommen
werden kann.
Das Vergabeverfahren ist in VOB Teil A geregelt.
Auch im BGB-Werkvertragsrecht ist eine ähnliche Form der
Vertragsanbahnung vorgesehen.
Das Vergabeverfahren nach VOB soll
weitgehend freien Wettbewerb sicherstellen.
Ein Grundsatz der VOB ist, für den Bauherren möglichst
günstige Preise und Vertragskonditionen zu erzielen.
Nach VOB ist grundsätzlich
öffentlich auszuschreiben.
Bei öffentlichen Ausschreibungen
nach VOB sind grundsätzlich alle einschlägig tätigen
Unternehmer zugelassen.
Nach VOB ist eine Einschr�kung der Bewerber unzulässig.
Die Bekanntmachung einer
öffentlichen Ausschreibung muß unter anderem im Submissionsanzeiger
oder im Bundesausschreibungsblatt erfolgen.
Öffentliche Bauherren müssen Ausschreibungen über 1/2 Million
EUR im Amtsblatt der EU bekanntmachen.
Die Bekanntmachung enthält die zu
erbringenden Teilleistungen nach Art und Menge.
Unter Baudurchführung versteht man Bauplanung und Bauausführung.
Zum Bauhauptgewerbe zählt man
unter anderem auch das Abbruchgewerbe.
Industrielle Gro�auunternehmungen sind per Gesetz zur Mitgliedschaft im
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie verpflichtet.
Kleinere, von Handwerksmeistern
geführte Bauunternehmungen gehören per Gesetz der Handwerkskammer an.
Die Unfallversicherung im Baugewerbe wird zu je 50% von den
Unternehmern und Arbeitnehmern finanziert.
Die Unfallversicherung wird über
die Berufsgenossenschaft abgewickelt.
Die überwiegende Zahl von Bauunternehmungen in der Bundesrepublik
sind Kleinstunternehmungen.
Klein- und Kleinstunternehmungen machen
im Durchschnitt weniger Umsatz als größere Unternehmungen
In Klein- und Kleinstbetrieben kommen weniger Arbeiter auf einen
Angestellten oder tätigen Inhaber als in Großetrieben
Insgesamt hat die Zahl der Angestellten
und Arbeiter im Bauhauptgewerbe seit 1970 stark zugenommen.
Durch die überproportionale Personalkostensteigerung hat der
prozentuale Anteil der Lohnkosten an den Gesamtproduktionskosten im
Bauhauptgewerbe seit 1960 stark zugenommen.
Der zweitwichtigste Kostenfaktor
bauhauptgewerblicher Produktion sind die Sozialkosten.
Sozialprodukt zu Faktorkosten gleich Bruttosozialprodukt
Das Baugewerbe ist bezüglich des
Bruttosozialproduktes der wichtigste Wirtschaftszweig.
Den Hauptanteil am Bauvolumen nimmt wegen der Größe der
Einzelprojekte der Tiefbau ein.
Im Hochbau wird derzeit nach
Bauvolumen mehr für Instandhaltung, Renovierung und Umbau umgesetzt als
für Neubau
Auftraggeber für Tiefbaumaßnahmen ist die öffentliche
Hand zu ca. 50%
Der herkömmliche Auslandsbau ist
zwar stark rückgängig, dieses Manko wird jedoch durch Tochter-
und Beteiligungsgesellschaften mehr als ausgeglichen.
Auch in den OPEC-Staaten sind deutsche Großnternehmungen immer mehr
über Tochter- und Beteiligungsgesellschaften tätig.
Das Baugewerbe ist ein
Bereitschaftsgewerbe, weil das Angebot aus Dienstleistungen besteht.
Das Baugewerbe hat gegenber anderen Wirtschaftszweigen den Vorteil,
daß öffentliche Bauherren die VOB anwenden müssen und deshalb
fachkundige und zuverlässige Unternehmungen über beschränkte
Ausschreibungen mit relativ kontinuierlichem Auftragseingang rechnen können.
Der Staat kann durch die Gesetzgebung
die Baunachfürage fördern. Zum Beispiel durch
Wohnungsbauförderungsprogramme.
Gegenber 1970 wurde im deutschen Bauhauptgewerbe eine Steigerung der
Arbeitsproduktivität von ber 100% erzielt.
Insbesondere seit 1988 sind die
Baupreise nach Abzug des Geldwertschwundes trotz guter Konjunkturentwicklung
real kaum gestiegen.
Das Werkvertragsrecht des BGB zählt man zu den Bestimmungen des
öffentlichen Baurechtes.
Die Regelungen der HOAI zählen zum
Privaten Baurecht.
Unter einem Bauvertrag versteht man in der Regel das Vertragsverhältnis
zwischen einem Bauherren und einem ausführenden Unternehmen.
Die VOL dient ausschließlich der
Ausgestaltung von Lieferungsverträgen.
Wasserbauliche Maßnahmen an Gewässern 2. Ordnung liegen in der Regel
in der Kompetenz der Länder.
Die Bauverwaltung der
Wasserstraßen in Niedersachsen obliegt dem Bund.
Träger wasserwirtschaftlicher Maßnahmen waren häufig die
Staatlichen Ämter für Wasser und Abfall.
Der Bau von Bundeswehr-Kasernen ist an
die Länder delegiert.
Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind zwar organisatorisch
und wirtschaftlich, jedoch nicht rechtlich selbständig.
Anstalten des öffentlichen Rechtes
können auch privatrechtliche Mitglieder haben.
Körperschaften des öffentlichen Rechtes haben immer eine
gesetzliche Grundlage.
Der Bauherr schließt für
Planungsleistungen im Bedarfsfall mit einem Ingenieurbüro einen
Bauvertrag ab. Die öffentliche Hand legt hierbei die VOB zugrunde.
VBI ist die Abkürzung für Verband der Bauingenieure.
Die HOAI ist für öffentliche
Auftraggeber bindend, jedoch kann auch ein öffentlicher Bauherr die
Untergrenze der dort genannten Honorare aushandeln.
Ein Ingenieurbüro als GmbH wird in das Handelsregister eingetragen.
Der Absschlußeiner
Berufshaftpflichtversicherung ist für das Ingenieurbüro per Gesetz
vorgeschrieben.
Der Gründer eines Ingenieurbüros, der Arbeitnehmer einstellt,
muß dies bezüglich der Unfallversicherung bei der
Bauberufsgenossenschaft melden.
Der vertragliche Passus "Baustoff
wird bauseits gestellt" bedeutet, daß der entsprechende Baustoff
vom Unternehmer beizustellen ist.
Bei einem Liefervertrag zwischen Bauherren und Lieferant handelt es sich
nach BGB um einen Werkvertrag.
Untere Baugenehmigungsbehörde ist
immer der Landkreis.
Bei öffentlichen Baumaßnahmen des Verkehres ist eine
Baugenehmigung nicht erforderlich.
Das Bauordnungsrecht ist Landessache.
Die Einführung technischer Baubestimmungen obliegt dem jeweils
zuständigen Bundesminister.
Das Baugenehmigungsverfahren kann mit
einer Bauvoranfürage oder dem Bauantrag beginnen.
Die Bauaufsicht während der Bauausführung erfolgt in der Regel
nur stichprobenartig.
Bei öffentlichen Baumaßnahmen
ist immer ein Planfeststellungsverfahren erforderlich.
Haupt- und Nebenunternehmereinsatz bei einer Bauausführung hat
für den Bauherren unter anderem den Vorteil, dass er weniger Aufwand
bezüglich Bauberwachung und Abrechnung hat.
Der Hauptunternehmer hat immer eine
Weisungsbefugnis gegenüber dem Nebenunternehmer.
Als Alleinunternehmer bezeichnet man ein Bauunternehmen, das alle
Bauleistungen seines Bauauftrages ohne Subunternehmereinsatz ausfhrt.
Bei konventioneller
Baudurchführung kann auch ein Subunternehmer eingeschaltet sein.
Der Generalunternehmer erbringt immer selbst bestimmte Bauleistungen.
Ein Totalunternehmereinsatz ist nach VOB nicht denkbar.
Der Totalunternehmer erbringt neben Bauleistungen auch wesentliche Planungsleistungen.
Die VOB sieht einen Generallbernehmereinsatz nicht vor.
Der Baubetreuer wird durch eine in der Regel sehr weitgehende Vollmacht
für den Bauherren tätig.
Beim Bestellbau besteht in der Regel
eine Übereignungsverpflichtung des Bauträgers und eine
Erwerbsverpflichtung des Bewerbers.
Treuhandbau ist eine andere Bezeichnung für Bestellbau
Gewährleistungsansprüche kann
bei einem unter Bauträgergemeinschaft errichtetem Bauwerk
grundsätzlich nur der Bauträger stellen. Eine �ereignung an den
Käfer ist nicht denkbar.
An der ARGE sidn die Partner prozentual beteiligt, so auch an einem
eventuellen Gewinn oder Verlust.
Unternehmen sind an der Bildung einer
ARGE interessiert, um zur regionalen Arbeitsplatzsicherung beizutragen.
Bei einem Konsortium haften die Partner gegenber dem Auftraggeber nur
insoweit, als es die Leistungen ihres Fachloses betrifft.
ARGE und Konsortium sind nicht
klagefähig.
ARGE-Verträge werden manchmal für längere Perioden und
mehrere Objekte abgeschlossen.
Bei einer ARGE oder einem Konsortium
handelt es sich um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechtes.
Bei einer ARGE mit vertikaler Gliederung arbeitet in der Regel jeder
Partner mit eigenem Personal und Gerät.
Bei einem Bauvertrag handelt es sich um
ein gesetzliches Schuldverhältnis nach BGB
Die gesetzliche Grundlage für einen Bauvertrag gibt das BGB.
Das BGB behandelt den Bauvertrag recht
ausführlich.
Gestaltungsfüreiheit bei einem Vertrag bedeutet zum Beispiel, dass
die Schriftform nicht erforderlich ist.
Beim Werkvertrag wird die Erbringung
eines Werkes mit ganz bestimmten Eigenschaften gegen eine bestimmte
Vergütung vereinbart.
Die VOB ist bei öffentlichen Bauherren auch ohne besondere
Erwähnung im Vertrag vereinbart.
Die VOB ist kein Gesetz und keine
Rechtsverordnung, jedoch gelten die Bestimmungen des Teiles C als Anerkannte
Regel der der Bautechnik und haben so auch ohne besondere Vereinbarung
gewisse rechtliche Bedeutung.
Private Bauherren können Teil C der VOB vereinbaren, obwohl Teil B
der VOB dem Vertrag nicht zugrundeliegt.
Die VOB wurde in der Hauptsache von von
öffentlichen Bauherren erarbeitet, um den Bauverträgen ein im
wesentlichen ihren Interessen entsprechendes Regelwerk zugrunde legen zu können.
Bewerbungsbedingungen in den Ausschreibungsunterlagen enthalten in der
Regel auch bei öffentlichen Bauherren den Passus, daß kein
Rechtsanspruch auf die Anwendung der VOB Teil A besteht.
Die Abkürzung AVB bezieht sich auf
VOB Teil B
Die Abkürzung ATV bezieht sich auf VOB Teil C
ATV steht für Allgemeine Technische
Vertragsbedingungen.
Nach VOB sind die Ausschreibungsunterlagen so auszuarbeiten, dass dem
Unternehmer bei der Kalkulation möglichst wenig Arbeitsaufwand entsteht.
Bei Widersprüchen in den
Ausschreibungsunterlagen gelten die Vertragsbedingungen vorrangig vor der Leistungsbeschreibung.
Teilleistung ist eine alternative Bezeichnung für eine Position.
Unter einem Titel des
Leistungsverzeichnisses kann die Einrichtung und Rämung der Baustelle erfaßt sein.
Bei einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis sind die
angegebenen Mengen der einzelnen Teilleistungen nach VOB völig unverbindlich.
Leistungsbeschreibung mit
Leistungsprogramm ist eine neuartige Form der Leistungsbeschreibung, um bei
Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung weitgehend EDV-mäßig vorgehen
zu können.
Bei der funktionalen Leistungsbeschreibung werden große Teile der
Planung auf den Unternehmer bertragen.
Der Vorteil einer funktionalen
Leistungsbeschreibung für den Auftraggeber liegt darin, dass er
Planungskosten einspart, da er sie auch als öffentlicher Auftraggeber
nicht erstatten muß
Öffentliche Bauherren drfen eine funktionale Leistungsbeschreibung
nur in Verbindung mit einer beschränkten Ausschreibung durchführen.
Funktional ausgeschriebene Bauwerke
werden häufig nur mit einer Pauschalsumme vergütet.
Die Bewertung der Angebote einer funktional ausgeschriebenen
Baumaßnahme ist einfach, da nur die Angebotssummen verglichen werden
müssen.
Die Leistungsbeschreibung mit
Leistungsverzeichnis bezeichnet man auch als funktionale Leistungsbeschreibung.
In der Baubeschreibung ist unter anderem genau beschrieben, welche
Bauleistungen im einzelnen zu erbringen sind.
Es wird in der Regel in der
Baubeschreibung aufgeführt, mit welchen besonderen Erschwernissen der
Unternehmer bei der Ausführung rechnen muss.
Regelungen bezüglich vom Bauherren kostenlos zu Verfügung zu stellenden
Einrichtungsfl�hen können sowohl in der Bauschreibung als auch in den
Besonderen Vertragsbedingungen enthalten sein.
Es sind Vorbemerkungen zu ganzen
Titeln oder zu mehreren Positionen denkbar.
Leistungsbereich ist eine alternative Bezeichnung von Titel im Leistungsverzeichnis.
Stundenlohnarbeiten werden im
Leistungsverzeichnis unter anderem deswegen aufgenommen, weil häufig
kleinere Leistungen bei der Vergabe nicht vorhersehbar sind, die dann im
Tagelohn ausgeführt werden können.
Bedarfspositionen kommen mit Sicherheit zur Anwendung.
Zulagepositionen sollen zum Beispiel
ermöglichen, nicht vorhersehbare Kostensteigerungen von Baustoffen zu vergten.
Bei Alternativpositionen will sich der Bauherr ein Bild darüber
machen, was Alternativen zur gewünschten Leistung kosten.
Bei Ausführungspositionen steht die
Ausführungsmenge der Leistung genau fest.
F¨r Nebenleistungen sind im Leistungsverzeichnis
grundsätzlich Regelungen zu treffen, auch wenn die VOB dem Vertrag zugrundeliegt.
Besondere Leistungen gehören nur
dann zum Vertragsinhalt, wenn sie in der Leistungsbeschreibung ausdrcklich
ausgeführt sind. Ansonsten sind sie besonders zu vergüten.
In der Praxis wird heute kaum mehr mit frei formulierten Leistungstexten gearbeitet.
Scherenschnittmethode bedeutet, dass
man alte Leistungsverzeichnisse zerschneidet und passend als Konzept
für ein neues Leistungsverzeichnis zusammenklebt.
Es gibt ein Verfahren der Leistungsbeschreibung, wo der Unternehmer nur
noch ein Kurztext-Leistungsverzeichnis für den konkreten Fall bekommt
und die genauen Anforderungen an die Leistung in einem
Leistungsverzeichnis-Katalog nachlesen muß
Das Standardleistungsbuch für das
Bauwesen wird vom Bundesministerium für Raumordnung, Bauwese und
Städtebau erarbeitet.
Der Standardleistungskatalog eignet sich in der Hauptsache für das
Ausschreiben von Hochbauleistungen.
Kennnummern in Standardleistungsbuch
sind nur für die Eingabe von füreien Textergänzungen von Bedeutung.
+++ im Standardleistungskatalog bedeutet: Zeichnung einfügen.
Zusäzliche Vertragsbedingungen
ergänzen VOB Teil B
Zusätzliche Vertragsbedingungen liegen in der Regel in gedruckter
Form vor. Sie werden nur von Zeit zu Zeit berarbeitet.
Häfig werden in den
Zusätzlichen Vertragsbedingungen Gew�rleistungsfüragen geregelt.
In den Besonderen Vertragsbedingungen wird zum Beispiel geregelt, dass der
Unternehmer bezüglich Projektes eine besondere Versicherung
abschließen muß
Zusätzliche Vertragsbedingungen
gelten bei Widersprüchen vorrangig vor Besonderen Vertragsbedingungen.
Auf Besondere Vertragsbedingungen wird häufig verzichtet, falls die
VOB zugrunde liegt.
Bauherren, die nur selten ausschreiben,
fassen Zusätzliche Vertragsbedingungen und Besondere Vertragsbedingungen
zweckmäßigerweise zusammen.
Zu den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen gehören die
Amtlichen Richtlinien für die Ausführung von Bauleistungen.
Man kann entsprechend den Anforderungen
des Einzelfalles Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen abfassen und
dem Vertrag zugrundelegen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen ergänzen,
konkretisieren oder ändern die Allgemeinem Vertragsbedingungen.