Stand 2000
Wasserversorgung
Wasserrechtlich sind keine besonderen Genehmigungen für Wasserversorgungsanlagen nötig. Die anerkannten Regeln der Technik sind einzuhalten.
Abwasserbeseitigung
Für Kanalleitungen sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Umweltverträglichkeitsprüfung für große Kläranlagen. Eine Gemeinde kann Kleinkläranlagen vorschreiben.
Gewässerunterhaltung
Gewässerordnungen
Überprüfung durch Gewässerschau durch Schaukommission mit Schaubuch.
Verwaltungszwang
Mittel des Verwaltungszwanges:
- Zwangsgeld
- Ersatzvornahme mit ungefähren Kosten androhen
- Unmittelbarer Zwang gegen Personen
Gewässerrandstreifen, Schonstreifen
WSG Wasserschutzgebiete
Wasserschutzgebiete werden per Verordnung von der oberen Wasserbehörde festgesetzt, zuvor wird ein Anhörungsverfahren durchgeführt.
hydrogeologisches Gutachten
Verordnung über Schutzbestimmungen in WSG SchuVO
DVGW Regelwerke:
- W101 Schutzgebiete für Grundwasser
- W102 Talsperren
- W103 Seen
- W 104 Bodennutzung in WSG
Verordnungsentwurf
Anhörungsverfahren gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz, darin können Bedenken und Anregungen geäußert werden.
Anhörungstermin
Verordnung wird im Amtsblatt veröffentlicht und tritt damit in Kraft.
Ausgleichszahlung wird vom Land geleistet
Raumordnungsrecht: Raumordnungsgesetz
Landesplanungsrecht: Gesetz über Raumordnung und Landesplanung NROG , Gesetz über das Landesraumordnungsprogramm.
Raumordnungskataster
Bundesbaurecht (Baugesetzbuch)
Veränderungssperre
Definition Talsperre: Dammhöhe > 5m und V > 100.000m³
UVP
Inanspruchnahme
Enteignung: Enteignungsgericht
Bundesleistungsgesetz
Wasserbuch
Wasserbuch mit allen Rechten an einem Gewässer: Fischereirechte, Staurechte, usw.
Im Gegensatz zum Grundbuch hat das Wasserbuch keine rechtliche Wirkung.
Wird von Bezirksregierung geführt.
Prüfung von Entwürfen im Bereich der Wasserwirtschaft
s. Erlaß vom 25. 4. 86.
REW Richtlinie zur Erstellung von Entwürfen
Straf- und Bußgeldbestimmungen
Zuständigkeitsverordnung
Richtlinie für die Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhaudlungen gegen Bestimmungen des Umweltschutzes.
Gerichte zuständig für Straftaten.
§§324-340 StGB Straftaten gegen die Umwelt
Verwaltungsgebühren
Gebührenbescheid 800-100 000 DM (2% des Anlagenwertes)
Einstweilige Verfügung (vorläufiger Rechtsschutz) §§ 935-945 ZPO
Im Zivilprozeßrecht:
- Arrest
- einstweilige Verf¨gung
ZPO Zivilprozeßordnung
Zu unterscheiden sind:
- Sicherungsverfügung
- Regelangsverfügung
- Leistungsverfügung
Hauptverfahren muß folgen.