Stand 2000
Anwendungsvorrang der einfach gesetzlichen Norm
Geltungsvorrang der höhrerrangigen Norm
- objektive Berufsausübung (Kapazitätsbeschränkung, Konzessionen)
- subjektive Berufswahl (Ausbildug)
Verwaltungsakt
§35 VwVfG, gegeben bei hoheitlicher Maßnahme, im öffentlichen Recht, Entscheidung mit Aussenwirkung
EU-Recht
Das Recht der Europäischen Union kennt die folgenden Instrumente:
- Verordnungen, allgemeine Geltung, verbindlich, in den Mitgliedsstaaten unmittelbar gültig
- Richtlinien,müssen in nationales Recht umgesetzt werden
- individuelle Entscheidungen
- Empfehlungen oder Stellungnahmen
konkurrierende Gesetzsgebung § 70,74 GG
Verordnung detaillierte Anweisungen. Adressat ist jeder
Richtlinie gibt nur Rahmen vor. Adressat ist nationale Gesetzgebung, Transformation ins nationale Gesetz.
Bei Normen nur Normenkontrollklage
bestandskräftig = nicht mehr anfechtbar
- §45 VwVfG "Freischuß"-Regelung Verwaltung
- § 68ff VwVfG Widerspruch
- §42ff VwVfG Nichtigkeit
- § 43 VwVfG Wirksamkeit
Modifizierungen / Nebenbestimmungen
Polizei-und Ordnungsrecht
speziellere Norm verdrängt allgemeinere Norm (Subsidiarität)
Polizeiliche Generalklausel: Die Behörde ist bemächtigt, bei der Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Rechtsfolge daraus: Behörde kann Maßnahmen erlassen.
Tatbestand darin: Gef&aumhrdung öffentlicher Sicherheit
Subsumtion, unterordnen
öffentliche Sicherheit: gesamter Bestand überlieferter Normen, Bestand und Funktionsfähigkeit des Staates.
öffentliche Ordnung: überflüssig, in der öffentlichen Sicherheit enthalten
Gefahr: Gefährdung oder Störung des Rechtsgutes, Eingriff in das Rechtsgut
Verletzungserfolg = Eingriff in Rechtsgut
- Handlungsstörer
- Zustandsstörer
- Zweckveranlasser
Überschreitung einer Gefahrenschwelle erforderlich
Gefahrenordnungsrecht ist verschuldensunabhäängig
- Entschließungsermessen
- Auswahlermessen
- Erfolgsdelikt
- Tätigkeitsdelikt
§330 StGB Inkoorperation des öffentlichen Rechtes