Notizen zum Abfallrecht

Stand 2000

Anwendungsvorrang der einfach gesetzlichen Norm

Geltungsvorrang der höhrerrangigen Norm

  • objektive Berufsausübung (Kapazitätsbeschränkung, Konzessionen)
  • subjektive Berufswahl (Ausbildug)

Verwaltungsakt

§35 VwVfG, gegeben bei hoheitlicher Maßnahme, im öffentlichen Recht, Entscheidung mit Aussenwirkung

EU-Recht

Das Recht der Europäischen Union kennt die folgenden Instrumente:

  • Verordnungen, allgemeine Geltung, verbindlich, in den Mitgliedsstaaten unmittelbar gültig
  • Richtlinien,müssen in nationales Recht umgesetzt werden
  • individuelle Entscheidungen
  • Empfehlungen oder Stellungnahmen

konkurrierende Gesetzsgebung § 70,74 GG

Verordnung detaillierte Anweisungen. Adressat ist jeder

Richtlinie gibt nur Rahmen vor. Adressat ist nationale Gesetzgebung, Transformation ins nationale Gesetz.

Bei Normen nur Normenkontrollklage

bestandskräftig = nicht mehr anfechtbar

  • §45 VwVfG "Freischuß"-Regelung Verwaltung
  • § 68ff VwVfG Widerspruch
  • §42ff VwVfG Nichtigkeit
  • § 43 VwVfG Wirksamkeit

Modifizierungen / Nebenbestimmungen

Polizei-und Ordnungsrecht

speziellere Norm verdrängt allgemeinere Norm (Subsidiarität)

Polizeiliche Generalklausel: Die Behörde ist bemächtigt, bei der Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Rechtsfolge daraus: Behörde kann Maßnahmen erlassen.

Tatbestand darin: Gef&aumhrdung öffentlicher Sicherheit

Subsumtion, unterordnen

öffentliche Sicherheit: gesamter Bestand überlieferter Normen, Bestand und Funktionsfähigkeit des Staates.

öffentliche Ordnung: überflüssig, in der öffentlichen Sicherheit enthalten

Gefahr: Gefährdung oder Störung des Rechtsgutes, Eingriff in das Rechtsgut

Verletzungserfolg = Eingriff in Rechtsgut

  • Handlungsstörer
  • Zustandsstörer
  • Zweckveranlasser

Überschreitung einer Gefahrenschwelle erforderlich

Gefahrenordnungsrecht ist verschuldensunabhäängig

  • Entschließungsermessen
  • Auswahlermessen
  • Erfolgsdelikt
  • Tätigkeitsdelikt

§330 StGB Inkoorperation des öffentlichen Rechtes